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Rücklastschrift - Chargeback

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  • Rücklastschrift (Chargeback)

    Eine Rücklastschrift (Chargeback) tritt ein, wenn der Kreditkarteninhaber seine Bank darüber informiert, dass eine bestimmte Überweisung von seinem Kreditkartenkonto nicht durch ihn autorisiert wurde, beziehungsweise dass von ihm bestellte Produkt nicht geliefert wurde. In diesem Falle wird auf dem Händler-Konto ein ausstehender Betrag angezeigt, den der Händler dem Kreditkarteninhaber zurückzahlen muss.

    Es gibt verschiedene Gründe für Rücklastschriften (Chargebacks). Die schwerwiegendsten sind Betrug oder der Diebstahl einer Kreditkarte.

    Im Allgemeinen tolerieren Payment Provider und deren Partnerbanken einen Anteil von maximal 1% für Rücklastschriften auf Grund betrügerischen Handelns. Wird dieser Anteil überschritten, wird das Händler-Konto automatisch geschlossen. Deshalb ist es für Händler besonders wichtig, auf Unternehmen wie Cashtronics zurückzugreifen, die ein ausgereiftes System zur Betrugsverhinderung anbieten (Anti-Fraud-System).